Bauwerksbuch Wien §128a – Pflicht für Gebäude vor 1945
Bauwerksbuch durch staatlich befugte Ziviltechnikerin. Erstellung, Erstprüfung und Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Frist für Gebäude vor 1919: 31.12.2027
Frist für Gebäude bis 1945: 31.12.2030
Als staatlich befugte Ziviltechnikerin bin ich auf die Erstellung von Bauwerksbüchern für Altbauten, Zinshäuser und historische Gebäude vor 1945 in Wien spezialisiert.
Das Bauwerksbuch wird fachlich korrekt aufgebaut, nachvollziehbar dokumentiert und so erstellt, dass es bei Behörden, Prüfstellen und in behördlichen Verfahren anerkannt und verwertbar ist.
- ✔ Staatlich befugte Ziviltechnikerin gemäß ZTG
- ✔ Persönliche fachliche Verantwortung & Kammerzugehörigkeit
- ✔ Spezialisierung auf Gebäude vor 1945 in Wien
- ✔ Prüffähige, strukturierte und langfristig nutzbare Dokumentation
- ✔ Keine Weitergabe an Drittanbieter

Kostenloser Bauwerksbuch-Check für Hausverwaltungen & Eigentümer:innen
Unverbindliche Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.
Wir prüfen, ob für Ihr Gebäude vor 1945 ein Bauwerksbuch gemäß §128a erforderlich ist und wie das weitere Vorgehen aussieht.
- ✔ Einschätzung durch staatlich befugte Ziviltechnikerin
- ✔ Klarheit über Umfang und nächste Schritte
- ✔ Direkt, persönlich und nachvollziehbar
Strukturiertes Bauwerksbuch mit persönlicher Betreuung
Informieren Sie sich hier über Ablauf, Erstprüfung, Dokumentation und Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank:
👉 E-Mail:office@architektum.at
(Betreff: Kostenloser Bauwerksbuch-Check)
Oder telefonisch (mobil):
📞 +43 699 11228577
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→ Bauwerksbuch mit Ziviltechniker – Ablauf & Leistungen

Warum ein Bauwerksbuch für Gebäude vor 1945?
Gebäude vor 1945 weisen häufig historische Tragwerke, mehrere Bau- und Sanierungsphasen sowie unvollständige Bestandsunterlagen auf.
Mit der verpflichtenden Einführung des Bauwerksbuchs erfordert diese Gebäudekategorie ein fachlich geschultes Vorgehen und Erfahrung im Bestandsbau.
Warum ein Bauwerksbuch durch einen Ziviltechniker?
Das Bauwerksbuch ist ein dauerhaft geführtes, fachlich strukturiertes Dokument des baulichen Bestands. Es bildet über viele Jahre die Grundlage für Prüfungen, Sanierungen, Umbauten sowie für behördliche Verfahren und technische Entscheidungen.
Die Bearbeitung erfolgt persönlich, unabhängig und fachlich verantwortlich. Bewertung des Bestands, Strukturierung der Bauteile und Festlegung von Prüfintervallen erfolgen direkt durch die befugte Fachperson.
Bei Architektum ZT GmbH erfolgt keine Weitergabe an Drittanbieter oder anonyme Subunternehmer. Sie haben eine klare, persönliche Ansprechpartnerin – von der Erstprüfung bis zur Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank.
Gesetzliche Verpflichtung und Fristen gemäß §128a BO Wien
Für Gebäude in Wien besteht gemäß §128a Wiener Bauordnung die Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuchs.
- Gebäude vor dem 1. Jänner 1919: Erstellung und Registrierung bis spätestens 31. Dezember 2027
- Gebäude zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945: Frist bis spätestens 31. Dezember 2030
Die Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien ist seit 1. Juli 2024 verpflichtend.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch ist eine strukturierte, langfristige Dokumentation des baulichen Zustands eines Gebäudes. Es dient der Nachvollziehbarkeit, der laufenden Überprüfung und der sicheren Weiterentwicklung des Bestands.
Was beinhaltet ein Bauwerksbuch?
- Gebäudebeschreibung und Bestandserhebung
- Bauteilkatalog aller relevanten Bauteile
- Erfassung prüfpflichtiger Bauteile
- Festlegung von Prüffristen und Kontrollintervallen
- Fotodokumentation des Ist-Zustandes
- Maßnahmen- und Prüfprotokolle
- Digitale Übergabe in strukturierter Form
Erstprüfung und Bestandsaufnahme
Im Zuge der Erstprüfung erfolgt eine fachliche Begehung des Gebäudes nach Augenschein. Relevante Bauteile werden erfasst, fotografisch dokumentiert und Auffälligkeiten festgehalten.
Ziel ist eine belastbare Ausgangsbasis für zukünftige Prüfungen, Sanierungen und Maßnahmen.
Bauwerksbuch bei Umbauten und Sanierungen
Spätestens bei Umbauten, Sanierungen oder behördlichen Verfahren muss ein aktuelles Bauwerksbuch vorliegen, sofern eine Prüfpflicht besteht.
Das Bauwerksbuch dient als fachliche Grundlage für weitere Planungsschritte.
Spezialisierung: Gebäude vor 1945
Gebäude vor 1945 weisen häufig historische Tragwerke und Materialien, mehrere Bau- und Sanierungsphasen sowie unvollständige Bestandsunterlagen auf.
Mit der nun bestehenden Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuchs erfordert diese Gebäudekategorie ein geschultes fachliches Vorgehen und Erfahrung im Bestandsbau.
Als Ziviltechniker mit Schwerpunkt im Bestandsbau und in der Sanierung wird der Bestand fachlich eingeordnet und so dokumentiert, dass spätere Maßnahmen darauf aufbauen können.
🔎Unser Angebot für Hausverwaltungen & Eigentümer: innen - Kostenloser Bauwerksbuch-Check
Unverbindliche Ersteinschätzung für Gebäude vor 1945: Ob ein Bauwerksbuch gemäß §128a erforderlich ist und wie das weitere Vorgehen aussieht.
- ✔ Einschätzung durch staatlich befugten Ziviltechniker
- ✔ Klarheit über Umfang und nächsten Schritte
- ✔ Keine Verpflichtung
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Oder telefonisch (mobil):
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Gesetzliche Verpflichtung und Fristen
Für Gebäude in Wien besteht gemäß §128a Wiener Bauordnung die Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuchs. Die Frist zur erstmaligen Erstellung richtet sich nach dem Baujahr:
- Gebäude vor dem 1. Jänner 1919: Erstellung und Registrierung bis spätestens 31. Dezember 2027
- Gebäude zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945: Frist bis spätestens 31. Dezember 2030
Die Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien ist seit dem 1. Juli 2024 verpflichtend.
Häufige Fragen zum Bauwerksbuch
Wer ist für das Bauwerksbuch verantwortlich?
Die Verantwortung für die Führung des Bauwerksbuchs liegt bei den Eigentümer:innen des Gebäudes.
Warum ist ein Bauwerksbuch für Gebäude vor 1945 besonders wichtig?
Aufgrund der Bauweise, der Materialien und der oft lückenhaften Dokumentation ist eine fachlich korrekte Erfassung bei Gebäuden vor 1945 besonders entscheidend.
Was passiert, wenn kein Bauwerksbuch vorliegt?
Ein fehlendes oder unvollständiges Bauwerksbuch kann zu Problemen bei behördlichen Verfahren, Versicherungen oder bei der Verwertung des Gebäudes führen.
Wie läuft die Erstellung eines Bauwerksbuchs ab?
- Unverbindliche Erstberatung
- Sichtung vorhandener Unterlagen
- Aushebung fehlender Unterlagen (z. B. MA 37)
- Erstprüfung und Bestandsaufnahme vor Ort
- Strukturierte Erstellung des Bauwerksbuchs
- Digitale Übergabe
Bauwerksbuch anfragen
Gerne kläre ich in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob und in welchem Umfang für Ihr Gebäude vor 1945 ein Bauwerksbuch erforderlich ist.
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Für Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und Bauträger bieten wir auch ein digitales Bauwerksbuch in der Cloud , das Wartung, Prüfintervalle und Dokumentation zentral bündelt.
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Je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Anforderungen an das Bauwerksbuch. Während bei Neubauten in Wien die Dokumentation ab Fertigstellung beginnt, sind bei Altbauten vor 1945 umfangreiche Bestandsaufnahmen erforderlich.





